
Leistungen
Berufsunfähigkeits-versicherung
für Ärzte, Zahnärzte und andere AkademikerDas Risiko, bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder einen Unfall Einkommensverluste zu erleiden, kann jeden treffen. Die Erwerbsminderungsrente der Deutsche Rentenversicherung kann die Einkommensverluste zum erhalt des Lebensstandard meist nicht ausreichend decken.
Im Krankheitsfall ist Ihr Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen verpflichtet, Ihnen den vollen Lohn auszuzahlen. Bei längerer Erkrankung oder im Falle der Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit müssen Sie hingegen deutliche Abschläge hinnehmen.
Was passiert, wenn etwas passiert?
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfalls, die nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Bei den privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bestehen Ansprüche zur Auszahlung einer BU-Rente im Regelfall ab einem BU-Grad von 50 %.
Die Ansprüche auf Leistung durch den Versicherten sind in der Regel unabhängig von der Krankheitsursache oder einer Unfallursache.
Risikolebens-versicherung
Risikolebensversicherung | Todesfallschutz
Kommt es innerhalb einer Familie oder Partnerschaft zu einem Todesfall, sind die finanziellen Folgen häufig existenzbedrohend. Ob Immobiliendarlehen oder Versorgung Ihrer Kinder – mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihrer Angehörige ausreichend schützen.
Warum ist einer Risikolebensversicherung sinnvoll
- Das Einkommen bildet die Basis, um den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
- Verstirbt ein Partner, reicht das Einkommen häufig nicht aus.
- Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine Einmalsumme.
Berufshaftpflicht-versicherung
für Ärzte & ZahnärzteWorum geht es?
Eine Berufshaftpflichtversicherung tritt für den Schaden ein, sollte der behandelnde Arzt im Rahmen seiner Tätigkeit einen Behandlungsfehler verursacht haben. Grundsätzlich werden durch die Versicherung Schadensersatzansprüche abgedeckt, die sich aus der Ausübung des ärztlichen Berufs ergeben.
Welche Personen sind von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt?
Ein angestellter Arzt in einem Krankenhaus oder Praxis ist in der Regel über die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers für den Bereich der Dienstaufgaben (mit-)versichert
Sollten ein angestellter Arzt / Zahnarzt zusätzlich Nebentätigkeiten ausführen, dann sollte ergänzend eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für die jeweilige Tätigkeit (soweit nicht anderweitig über den Arbeitgeber mitversichert) abgeschlossen werden.
Für niedergelassene Ärzte ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes notwendig. Üblicherweise sollte der Versicherungsschein (Police) auch angestellte (Fach)-ärzte, angestellten Assistenten, Arzthelferinnen, Auszubildende und gleicherweise auf Praxisvertreter ausgeweitet werden.
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Gemäß § 21 der Berufsordnung für die Ärzte Bayers (BO) sowie Art. 18 Abs. 1 Nr. 4 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) ist der Arzt verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern.
Unabhängig davon empfiehlt es sich für Mediziner, das sogenannte „Restrisiko“ wie Erste-Hilfe-Leistungen, Behandlungen im Notfall, ärztliche Freundschaftsdienste mit einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung abzusichern.
Weitere Leistungen
Medizinische Gutachten
Im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit sind wir als medizinische Sachverständige (auch: medizinischer Gutachter) tätig. Dabei beantworten die Fragen unserer Mandanten zum Gesundheitszustand, zu Erkrankungen und Körperschädigungen die im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung oder relevant sind.
Aufbereitung der Gesundheitshistorie
Falsch oder unvollständig beantwortete Gesundheitsfragen können später Ihren Versicherungsschutz gefährden oder einschränken. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich die eigene Gesundheitshistorie entsprechend aufzubereiten.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht gibt es bei jeder Versicherung. Wir prüfen bestehende Diagnosen, um Fehler bei der Antragsstellung zu vermeiden. Aufgrund des ärztlichen Fachwissen in unserer Kanzlei ist dieser Service einmalig.
Daten-Check zu gespeicherten Diagnosen
Viele Versicherungsgesellschaften speichern personenbezogene Daten und Diagnosen zur Risikoprüfung im Antragsbereich und zur Schadensfallprüfung in einem zentralen Hinweis und Informationssystem. Nahezu alle Versicherungsgesellschaften haben Zugriff auf dieses Informationssystem.
Vor allem zur Vermeidung von vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzungen ist es sinnvoll zu wissen welche personenbezogenen Daten und Diagnosen bereits über Sie gespeichert wurden. Wir ermitteln für Sie Auskunft über alle personenbezogenen gespeicherten Daten, deren Herkunft und den Zweck der Speicherung.
Anonyme Risikoanfrage
Sie befürchten, dass Ihr Antrag auf Neuabschluss einer Versicherung durch den Versicherer aufgrund von gesundheitlichen Problemen abgelehnt werden könnte? Dann können Sie unseren Service der anonymen Risikoanfrage nutzen!
Gemeinsam mit unserem Berater füllen Sie einen entsprechenden Antrag aus – wir leiten den Antrag anonymisiert mit allen erforderlichen Unterlagen an den jeweiligen Versicherer weiter. Nach Erhalt des Ergebnisses besprechen wir gemeinsam die weitere Vorgehensweise.
Digitale Mandantenmappe
Mit diesem Service erhalten unsere Mandanten die Möglichkeit, Ihre Versicherungen zu jederzeit und an jedem Ort online abzurufen. Sie haben stets den kompletten Überblick über laufende Verträge.
Alle Policen, Anschreiben usw. finden sich vollständig und chronologisch sortiert in Ihrer persönlichen Akte. Im Schadensfall stehen so schnell alle relevanten Informationen zur Verfügung.
Honorar
Ist mein Erster Anruf kostenpflichtig?
Nein, es entstehen zunächst keine Kosten.
Das erste Telefonat dient zur Klärung Ihrer Vorstellung sowie der Planung einer sinnvollen Vorgehensweise. Sollten Sie mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden sein, übersenden wir Ihnen unseren Beratungsvertrag.
Telefonische Kurzberatung - Ich habe eine kurze Frage
Allgemeine Fragestellungen können oftmals im Rahmen einer telefonischen Kurzberatung beantwortet werden. Die Abrechnung erfolgt hier ebenfalls in einer 15 Minuten Taktung.
Beratungsablauf bei Abschluss einer BU-Versicherung
Für die individuelle Beratung zum Abschluss einer Berufsunfähigkeit benötigen wir in der Regel drei telefonische Beratungstermine.
- Telefontermin: Risikoanalyse und Beratung zum Bedarf ( ca. 1 Stunde)
- Tarifauswahl und Leistungsprüfung der ausgewählten Tarife ( ca. 1 Stunde)
- Antragstellung und Nachbearbeitung (ca. 1 Stunde)
Welchen Kosten entstehen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Beispiel: Beratungsablauf Berufsunfähigkeit Für eine individuelle Beratung benötigten wir in der Regel vier telefonische Beratungstermine.
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kostenfrei ca. 1 Stunde ca. 1 Stunde ca. 1 Stunde |
Beratungshonorar | 450 € zzg. MwSt |
Provisionsersparnis für Mandanten | ca. 2.000 € |
Versicherungsberatung ist Rechtsberatung. Aus diesem Grund orientiert sich unser Honorar am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand
- Das Honorar beträgt 150 € / Stunde zzgl. Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt in einer 15 Minuten Taktung (Taklung je 0,25 Zeitstunde)
Häufige Fragen
Nein, es entstehen zunächst keine Kosten.
Das erste Telefonat dient zur Klärung Ihrer Vorstellung sowie der Planung einer sinnvollen Vorgehensweise. Sollten Sie mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden sein, übersenden wir Ihnen unseren Beratungsvertrag.
Ich habe eine kurze Frage…
Allgemeine Fragestellungen können oftmals im Rahmen einer telefonischen Kurzberatung beantwortet werden. Die Abrechnung erfolgt hier ebenfalls in einer 15 Minuten Taktung.
Vor Abschluss einer Versicherung (z.B. BU-Versicherung) sollten Ihre medizinischen Diagnosen „aufbereitet“ werden. Eine Beratung erfolgt hier immer durch einen in Deutschland approbierten Arzt.
Für die individuelle Beratung zum Abschluss einer Berufsunfähigkeit benötigen wir in der Regel drei telefonische Beratungstermine.
- Telefontermin: Risikoanalyse und Beratung zum Bedarf ( ca. 1 Stunde)
- Tarifauswahl und Leistungsprüfung der ausgewählten Tarife ( ca. 1 Stunde)
- Antragstellung und Nachbearbeitung (ca. 1 Stunde)
Im Normalfall beläuft sich der Aufwand zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf ca. 3 Stunden. Unser Beratungshonorar beläuft sich somit auf 450 € zzgl. 19% MwSt.
Unser Beratungsvertrag kann jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, gekündigt werden. Testen Sie uns einfach!
- Klärung des Mandates / Mandatserteilung kostenfrei
- Risikoanalyse und Beratung zum Bedarf ca 1 Stunde
- Tarifauswahl und Leistungsprüfung ca 1 Stunde
- Antragstellung und Nachbearbeitung ca 1 Stunde
Ihr Provisionsersparnis: ca. 2.000 €